Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG

Auf Grundlage des für kleine und mittlere Unternehmen in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes hat der IQB e.V. ein sicheres Hinweisgebersystem eingerichtet. Hier können Sie Verstöße melden, die mit einer Strafe oder einem Bußgeld belegt sind („straf- oder bußgeldbewehrt“), z.B. auch Verstöße gegen Rechtsvorschriften. Wichtig ist, dass der gemeldete Verstoß wirklich stattgefunden haben muss oder es muss der dringende Verdacht bestehen.

Hinweise gegen Verstöße, die mit einer Strafe oder einem Bußgeld belegt sind, können Sie hier melden:

interne Meldestelle: https://report.hintcatcher.com/vmD31GarNfKF8zbp6Ged/

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und die gemeldeten Verstöße werden dauerhaft gesichert. Hinweisgebende Personen dürfen keine Nachteile befürchten.

Sollte ein gemeldeter Verstoß durch die interne Meldestelle nicht behoben werden, so kann man sich erst dann an die externe Meldestelle wenden.