Zentrales Prüfverfahren der Länder zu digitalen Hilfsmitteln für die Abiturprüfung - Zuständigkeit der KMK

Die Länder haben sich auf gemeinsame Richtlinien zur Funktionalität digitaler Hilfsmittel für die Abiturprüfungen geeinigt. Zu den ab Prüfungsjahr 2030 geltenden Richtlinien wird derzeit durch die Kultusministerkonferenz (KMK) ein zentrales Prüfverfahren umgesetzt, das nicht in der Zuständigkeit des IQB liegt. Wenden Sie sich bei Rückfragen dazu bitte an das Sekretariat der KMK. Informationen zum Prüfverfahren finden Sie hier.