Nutzungsordnung für Campus Files des FDZ am IQB

1. Vorbemerkungen

Campus Files (CFs) sind anonymisierte Datensätze, die für den Einsatz in der universitären Lehre konzipiert sind. Sie eignen sich besonders für die Lehre im Bereich der Statistik und der empirischen Forschungsmethoden.

Das Forschungsdatenzentrum (FDZ) am IQB hat CFs für ausgewählte Studien auf Grundlage der Scientific Use Files (SUFs) erstellt. Bereits die SUFs wurden so anonymisiert, dass kein Personenbezug hergestellt werden kann. Im Vergleich zu SUFs weisen CFs außerdem deutlich geringere Stichprobenumfänge und eine reduzierte Auswahl an Variablen auf. Darüber hinaus wurden bei der Erstellung zusätzliche Anonymisierungsschritte vorgenommen. Zum einen enthalten CFs grundsätzlich keine Regionalinformationen (z. B. Bundesland). Zum anderen werden die Daten durch verschiedene Verfahren stärker anonymisiert als in SUFs. So wurden alle Hintergrundmerkmale (z. B. Alter, Geschlecht, Zuwanderungshintergrund, sozialer Hintergrund) in den Daten vollständig synthetisch erzeugt. Das heißt, Merkmalsausprägungen auf diesen Variablen wurden nach einem Zufallsverfahren auf die Personen in den Datensätzen verteilt und weisen keine Übereinstimmung zu den korrespondierenden SUFs auf. Somit ist in den CFs keine eindeutige Zuordnung von Merkmalsausprägungen zu einzelnen Merkmalsträgern möglich. Die synthetische Datengenerierung der CFs wurde dabei so durchgeführt, dass Zusammenhänge zwischen den Variablen im Vergleich zu den korrespondierenden SUFs weitgehend bestehen bleiben. Dadurch können CFs z. B. in der Lehre zur Vermittlung von Aufbereitungs- und Auswertungsmethoden sowie zur Vorbereitung von Auswertungssyntaxen für korrespondierende SUFs genutzt werden und lassen sich auch im Rahmen von Seminararbeiten o. Ä. einsetzen. Allerdings ist das Analysepotenzial der Datensätze reduziert. So können Analysen auf Basis der CFs bei der Beantwortung inhaltlicher Fragestellungen zu von korrespondierenden SUFs abweichenden Ergebnissen führen.

Nutzer*innen der CF verpflichten sich, die vorliegende Nutzungsordnung und die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis  beim Umgang mit den Daten einzuhalten.

Bei allen Fragen zur Nutzungsordnung beraten wir Sie gerne (fdz@iqb.hu-berlin.de).

2. Geltung der Nutzungsordnung und Änderungsvorbehalt

Das FDZ am IQB behält sich Änderungen der Nutzungsordnung vor. Die Änderungen werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf der Homepage des FDZ am IQB sowie über den FDZ-Newsletter bekannt gemacht. Nehmen Nutzerinnen und Nutzer die CF des FDZ am IQB nach Inkrafttreten der Änderungen der Nutzungsordnung weiter in Anspruch, so gelten diese Änderungen als vereinbart.

3. Allgemeine Datenschutzbestimmungen

Grundsätzlich stehen die Daten am FDZ am IQB in anonymisierter Form zur Verfügung, d. h. ein Personenbezug ist nicht direkt herstellbar. Jede Datennutzung ist an die Regeln des Datenschutzes (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes) gebunden. Weiterhin ist das für Datennutzende geltende Landesdatenschutzgesetz zu beachten. Es dürfen keine Versuche der Re-Identifikation von Personen oder Institutionen (z. B. Schulen, Kindergärten) unternommen werden. Die überlassenen Daten dürfen grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

4. Datenzugang

Ein Antrag auf Nutzung von CFs kann von Forschenden an Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen für Forschungs-, Lehr- und Qualifikationszwecke sowie von Studierenden für Seminararbeiten o. Ä. gestellt werden. Der Zugang zu den CFs erfolgt nach Registrierung und Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen auf dem entsprechenden Online-Portal des FDZ am IQB sowie unter Angabe einer gültigen universitären E-Mail-Adresse  und einem Verwendungszweck (Lehrveranstaltung, Projekt- bzw. Seminararbeit). Nach Prüfung der universitären Anbindung werden die CF-Datensätze zum Download bereitgestellt.

5. Nutzungsbedingungen

Für die Campus Files gelten folgende Nutzungsbedingungen:

a) Die Daten dürfen ausschließlich zur nicht-kommerziellen wissenschaftlichen Forschung (z. B. im Rahmen von Seminar- oder Projektarbeiten) und für die universitäre Lehre genutzt werden.

b) Die Datennutzung ist kostenfrei.

c) Die Daten dürfen nur für die bei der Beantragung angegebenen und genehmigten Zwecke (z. B. die angegebene Lehrveranstaltung; vgl. Abschnitt 4) verwendet werden.

d) Die Daten dürfen nur von Personen genutzt werden, die einer nutzungsberechtigten Institution (vgl. Abschnitt 4) angehören (d. h., sie müssen dort immatrikuliert oder angestellt sein bzw. im Rahmen einer Seminar- bzw. Qualifikationsarbeit betreut werden).

e) Eine Weitergabe der Daten an Studierende durch Dozent*innen im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist möglich. Dabei muss ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen und Limitationen der Daten für inhaltliche Analysen hingewiesen werden.

f) Es dürfen weder Versuche einer Re-Identifikation bzw. De-Anonymisierung von Merkmalsträgern noch einer Verknüpfung der Daten mit korrespondierenden SUFs vorgenommen werden.

g) Eine Speicherung der Daten ist nur auf geschützten Datenträgern bzw. Verzeichnissen gestattet. Die Speicherung der Daten auf öffentlich zugänglichen Online-Lernplattformen ist nicht gestattet. Eine Bereitstellung auf geschützten Lernplattformen von Universitäten mit Zugangsprüfung (z. B. HU-Moodle) ist zulässig.

h) Die Mitnahme der Daten auf Datenträgern jeglicher Art ist nur in Länder mit angemessenem Datenschutzniveau gestattet. Länder, die ein angemessenes Schutzniveau bieten, sind: 1.) Mitgliedstaaten der EU, 2.) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): Norwegen, Liechtenstein und Island sowie 3.) Staaten, für die seitens der EU-Kommission eine (positive) Angemessenheitsentscheidung getroffen wurde.

i) Das FDZ am IQB übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der Daten, insbesondere zum Zwecke inhaltlicher Analysen.

j) Sämtliche den Datennutzenden überlassenen Daten sowie eventuell von den Datennutzenden angefertigte Sicherungskopien und Hilfsdateien sind nach Projektende zu vernichten. Eine weitere Verwendung der Materialien, auch eventuell modifizierter Datensätze, ist unzulässig. Für den Fall, dass eine weitere Verwendung beabsichtigt wird, verpflichten sich Datennutzende, beim FDZ am IQB einen neuen Datennutzungsantrag zu stellen.

k) Datennutzende verpflichten sich, bei jeder Veröffentlichung, die ganz oder teilweise auf den überlassenen Daten und den dazugehörigen Materialien beruht, das FDZ am IQB zu nennen sowie alle genutzten Datensätze inkl. der dazugehörigen Materialien der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechend unter Angabe des vom FDZ am IQB bereitgestellten DOI  zu zitieren.

6. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsordnung unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die Nutzungsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Nutzungsordnung zum Download als PDF

ML