IQB-Erprobungsstudie 2025
Ziel der Erprobungsstudie 2025 war es, die neu entwickelten Testaufgaben einer größeren Zahl an Schüler*innen vorzulegen, um sicherzustellen, dass sie im Schwierigkeitsgrad angemessen und für die Schüler*innen allgemein gut verständlich sind. Die Erkenntnisse aus der Erprobungsstudie werden genutzt, um die Aufgaben weiter zu verbessern, bevor sie in weiteren Erhebungen bis hin zum Bildungsmonitoring eingesetzt werden.
Um die Güte der Testaufgaben angemessen bewerten zu können, war es auch erforderlich, schulische und außerschulische Lernbedingungen zu erfassen. Deshalb wurden die Schüler*innen sowie die Lehrkräfte gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.
An der Aufgabenerprobung in den Fächern Deutsch und Englisch nahmen Schüler*innen der 9. Jahrgangsstufe an allgemeinen Schulen und Förderschulen in acht Bundesländern teil. Der Testzeitraum erstreckte sich von Mai bis Juli 2025. An den einzelnen Schulen wurde die Erhebung an zwei in der Regel aufeinanderfolgenden Vormittagen im genannten Zeitraum durchgeführt. An Förderschulen gab es nur einen Erhebungstag.
Die Aufgabenerprobung im Fach Französisch wurde im Zeitraum September bis Oktober 2025 mit Schüler*innen der 10. Jahrgangsstufe an allgemeinen Schulen in sechs Bundesländern durchgeführt. An den einzelnen Schulen wurde die Erhebung an einem Vormittag im genannten Zeitraum durchgeführt.
Die Studie findet im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring statt und wird auf der Grundlage von Beschlüssen der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder durchgeführt. Die wissenschaftliche und datenschutzrechtliche Gesamtverantwortung für die Studie liegt beim Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu Berlin unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Petra Stanat. Am IQB wurden die eingesetzten Erhebungsinstrumente entwickelt und vorerprobt. Mit der Organisation und Durchführung der Studie war die IEA Hamburg beauftragt. Die Erhebung selbst wurde von externen Erhebungsleiter*innen durchgeführt, die von der IEA Hamburg für diese Aufgabe geschult wurden.
Im Fach Deutsch wurden Aufgaben zum Lesen, zum Zuhören, zur Orthografie sowie zum Kompetenzbereich "Sprache und Sprachgebrauch untersuchen" vorgelegt. In den Fächern Englisch und Französisch kamen Aufgaben zum Lese- und Hörverstehen zum Einsatz. Es wurden verschiedene Aufgabenformate verwendet, darunter Aufgaben mit geschlossenem Antwortformat (insbesondere Multiple-Choice-Aufgaben, bei denen aus verschiedenen Antwortmöglichkeiten auszuwählen ist) sowie Aufgaben mit offenem Format, die eine kurze Antwort erfordern.
Da mit der Untersuchung viele verschiedene Aufgaben erprobt werden sollten, erhielten die Jugendlichen teilweise unterschiedliche Aufgaben. Jede*r Schüler*in bearbeitete also nur einen kleinen Teil der insgesamt zu erprobenden Aufgaben. Welche Aufgabenzusammenstellung ein*e einzelne*r Schüler*in zu bearbeiten hatte, wurde nach dem Zufallsprinzip festgelegt. Bei der Erprobung zu den Fächern Deutsch und Englisch erhielten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten "Lernen", "Sprache" und "Emotionale und soziale Entwicklung" im Schwierigkeitsgrad angepasste Testaufgaben und einen kürzeren Fragebogen.
An den meisten Schulen bearbeiten die Schüler*innen alle Aufgaben auf dem PC oder am Laptop. In einigen Fällen kommen auch Tablets zum Einsatz, um überprüfen zu können, welchen Einfluss das Endgerät auf die Bearbeitung der Aufgaben hat.
Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal oder Erziehungsberechtigte erhalten zu keinem Zeitpunkt Einblick in die Testantworten oder die Angaben der Schüler*innen im Fragebogen. Die Angaben in den Test- und Befragungsinstrumenten werden ausschließlich pseudonymisiert (d. h. ohne Schul- und Schüler*innennamen) erfasst und verarbeitet. Alle Berichte über die Ergebnisse der Studie werden auf zusammengefassten Daten beruhen. Es wird also nicht möglich sein, die Ergebnisse einzelnen Personen zuzuordnen.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Studie. Alle im Rahmen der Studie eingesetzten Unterlagen und Abläufe werden vorab datenschutzrechtlich geprüft und vom Ministerium des jeweiligen Bundeslandes genehmigt. Bitte beachten Sie auch unsere Erläuterungen zum Datenschutz im IQB-Bildungstrend.