Das Antragsverfahren

Hier finden Sie Richtlinien dazu, wie Sie die am FDZ am IQB verfügbaren Daten beantragen können. Beispiele für bereits genehmigte Anträge sowie das Antragsformular finden Sie über die Links am Ende dieser Seite oder über das Register am linken Bildschirmrand. Bitte benutzen Sie für Ihre Antragstellung das Online-Antragsformular.

Für alle unter "Studien" aufgeführten Datensätze können Sie beim FDZ den Datenzugang für Sekundär- und/oder Reanalysen beantragen. Jeder Antrag wird nach seinem Eingang im FDZ anhand formeller Kriterien geprüft. Die Prüfung dauert in der Regel zwei Wochen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere PDFVerfahrensordnung.

Ihr Antrag wird insgesamt auf folgende Kriterien hin geprüft:

  1. Ist die geplante Nutzung wissenschaftlich und nicht kommerziell?
  2. Ist der Datenschutz des Individuums gewährleistet?
  3. Entsprechen die geplanten Analysen den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Daten (z. B. KMK, Drittmittelgeber und Förderer)?
  4. Gefährden die Analysen laufende Qualifikations- und Publikationsarbeiten, d. h. betreffen sie Fragestellungen, die von den Datenproduzenten zeitlich befristet gesperrt wurden?

Sind die formalen Kriterien erfüllt, wird dem Antragsteller ein PDFVertrag zugesandt, den er unterschrieben in zweifacher Ausfertigung an das FDZ am IQB zurücksenden muss, bevor der Datenzugang gewährt werden kann.
In Ausnahmefällen, etwa wenn Unklarheit darüber besteht, ob der Antrag vertraglichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Daten widerspricht, behält sich das FDZ vor, externe Gutachterinnen und Gutachter, die jeweiligen Datenproduzenten oder die Dateneigentümer in den Prüfungsprozess mit einzubeziehen. In solchen Fällen ist mit einer Verlängerung des Genehmigungsprozesses um einige Wochen zu rechnen.

Beinhaltet das Forschungsvorhaben neue und bislang unveröffentlichte Ländervergleiche, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da der Antrag in diesem Fall ein wissenschaftliches Begutachtungsverfahren durchlaufen muss. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie in den PDFNeuregelungen bezüglich neuartiger Ländervergleiche vom 20.09.2012 in der Fassung vom 09.09.2015, die einen umfassenderen Datennutzungsantrag von ca. 20 Seiten für das Begutachtungsverfahren erfordern.

Die vom FDZ erhaltenen Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind nach Abschluss der genehmigten Analysen zu vernichten. Jede Person, die an einer Publikation als Erst- oder Koautor beteiligt sein soll, muss im Antrag als Mitantragsteller aufgeführt werden und einen eigenen Datennutzungsvertrag mit dem FDZ abschließen, es sei denn, die betreffende Person braucht für ihren Anteil an der Publikation nicht auf die Daten und Materialien des FDZ zurückzugreifen.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verpflichtet sich, dem FDZ von jeder Publikation, die auf den erhaltenen Daten basiert, sowohl zwei gedruckte als auch ein elektronisches Exemplar zu Dokumentationszwecken zukommen zu lassen.

Studierende (auch Promovierende ohne Anstellung an einer Hochschule) geben bitte ihre Privatadresse sowie Namen, Institution, Dienstanschrift und Emailadresse der Person an, die ihr Projekt betreut.

Ihr Antrag sollte in der Regel ca. 2-3 Seiten umfassen und auf gar keinen Fall einen Umfang von 10 Seiten überschreiten.

Bitte erstellen Sie Ihren Antrag online.

Kontakt

Monika Lacher
Assistentin der FDZ-Leitung
(030) 2093-46552

fdz@
iqb.hu-berlin.de