Scientific Use Files (SUFs) beantragen

Hier finden Sie Richtlinien dazu, wie Sie die am FDZ am IQB verfügbaren Scientific Use Files (SUFs) beantragen können. Beispiele für bereits genehmigte Anträge sowie das Antragsformular finden Sie über die Links am Ende dieser Seite oder über das Register am linken Bildschirmrand. Bitte benutzen Sie für Ihre Antragstellung das Online-Antragsformular für Scientific Use Files.

Für alle unter "Studien" aufgeführten Datensätze können Sie beim FDZ am IQB den Datenzugang für Ihre Forschung (Sekundär- und/oder Reanalysen) beantragen. Jeder Antrag wird nach seinem Eingang im FDZ am IQB anhand formeller Kriterien geprüft. Die Prüfung dauert in der Regel zwei Wochen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Verfahrensordnung.

Ihr Antrag wird insgesamt auf folgende Kriterien hin geprüft:

  1. Ist die geplante Nutzung wissenschaftlich und nicht kommerziell?
  2. Ist der Datenschutz der betroffenen Personen gewährleistet?
  3. Entsprechen die geplanten Analysen den vertraglichen Vereinbarungen mit den Dateneigentümer*innen (z. B. KMK, Drittmittelgeber und Förderer)?
  4. Ist sichergestellt, dass die geplanten Analysen laufende Qualifikations- und Publikationsarbeiten bei den Datenproduzierenden nicht gefährden, d. h., dass sie keine Fragestellungen betreffen, die von den Datenproduzierenden zeitlich befristet gesperrt wurden?

Sind die formalen Kriterien erfüllt, wird den Antragstellenden ein Vertrag zugesandt, der unterschrieben in zweifacher Ausfertigung an das FDZ am IQB zurückgesendet werden muss, bevor der Datenzugang gewährt werden kann.

In Ausnahmefällen, etwa wenn Unklarheit darüber besteht, ob der Antrag vertraglichen Vereinbarungen mit den Eigentümer*innen der Daten widerspricht, behält sich das FDZ am IQB vor, die jeweiligen Datenproduzierenden oder die Dateneigentümer*innen in den Prüfungsprozess mit einzubeziehen.

Die vom FDZ am IQB erhaltenen Scientific Use Files (SUFs) dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und sind nach Abschluss der genehmigten Analysen zu vernichten. Jede Person, die an einer Publikation als Erst- oder Koautor*in beteiligt sein soll, muss im Antrag als mitantragstellende Person aufgeführt werden und einen eigenen Datennutzungsvertrag mit dem FDZ am IQB abschließen, es sei denn, die betreffende Person braucht für ihren Anteil an der Publikation nicht auf die Daten und Materialien des FDZ am IQB zurückzugreifen.

Antragstellende verpflichten sich, dem FDZ am IQB von jeder Publikation, die auf den erhaltenen Scientific Use Files (SUFs) basiert, sowohl zwei gedruckte als auch ein elektronisches Exemplar zu Dokumentationszwecken zukommen zu lassen.

Ihr Antrag sollte in der Regel ca. 2-3 Seiten umfassen und einen Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten.

Bitte erstellen Sie Ihren Antrag online.

ML