Das Antragsverfahren des FDZ


Hier finden Sie Informationen, wie Sie die Nutzung von Daten, die am FDZ des IQB archiviert sind, beantragen können. Zu einem Antragsleitfaden, einem Beispielantrag und dem Antragsformular gelangen Sie über Links unten auf dieser Seite. Bitte verfassen Sie Ihren Antrag nach den angegebenen Richtlinien und benutzen Sie das Online-Antragsformular.
Prinzipiell können Sie für alle unter "Studien" aufgeführten Datensätze Anträge zur Sekundär- und/oder Reanalyse an das FDZ richten. Der Antrag wird dann am FDZ auf formelle Kriterien hin überprüft. Die Prüfung dauert in der Regel zwei Wochen.
Ihr Antrag wird insgesamt auf folgende Kriterien hin überprüft:
- Ist die geplante Nutzung wissenschaftlich und nicht kommerziell?
- Ist der Datenschutz des Individuums gewahrt?
- Widersprechen die geplanten Analysen den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Dateneigentümer der Studie (z. B. KMK)?
- Gefährden die Analysen laufende Qualifikations- und Publikationsarbeiten?
In Ausnahmefällen, wenn Unsicherheiten bezüglich der Erfüllung einzelner Kriterien bestehen, behält sich das FDZ vor, externe Gutachter, die Datenproduzenten oder die Dateneigentümer in den Prüfungsprozess mit einzubeziehen, wobei mit einer Verlängerung des Genehmigungsprozesses um ca. 4 Wochen und mehr zu rechnen ist. Sollte das Forschungsvorhaben beispielsweise Ländervergleiche beinhalten, die neuartig und bisher noch nicht publiziert sind, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die beteiligten Länder bzw. die KMK in die Prüfung des Antrages mit einbezogen werden müssen. Der Regelfall ist aber die Genehmigung des Datenzugangs nach etwa zwei Wochen.
Zusätzlich haben Datennutzerinnen und Datennutzer die Möglichkeit, ihren Antrag einer freiwilligen Begutachtung durch zwei externe Reviewer zu unterziehen. Die Ergebnisse der freiwilligen Gutachten nehmen keinen Einfluss auf den Genehmigungsprozess, sind jedoch eine wertvolle Option zur Qualitätssicherung (vgl. auch FAQ zu diesem Thema).
Die Antragsstellerin bzw. der Antragsteller verpflichtet sich, jede Publikation aus den erhaltenen Daten sowohl als Printversion in zweifacher Ausfertigung als auch in elektronischer Form an das FDZ zu Dokumentationszwecken zu übergeben. Darüber hinaus dürfen erhaltene Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden und sind nach Abschluss der genehmigten Analysen zu vernichten.
Beachten Sie bitte, dass jede Person, die in einer Veröffentlichung, welche ganz oder teilweise auf den überlassenen Materialien beruht, als Autor oder Ko-Autor fungieren soll, als Mitantragsteller in Ihrem Antrag auf Datennutzung aufgeführt werden und einen eigenen Datennutzungsvertrag mit dem FDZ schließen muss.
Studierende (auch Doktorand/-innen ohne Anstellung an einer Hochschule) geben bitte ihre Privatadresse sowie, Name, Institution, Dienstanschrift und Emailadresse der Person an, die ihr Projekt betreut.
Ihr Antrag sollte in der Regel einen Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und nach Möglichkeit ca. zwei bis drei Seiten umfassen. Sollten Sie eine freiwillige externe Begutachtung wünschen, ist der Umfang des Antrages zur Sicherstellung einer vollständigen Darstellung, die inhaltlich begutachtbar ist, entsprechend zu erhöhen, wobei die Maximallänge von zehn Seiten auch in diesem Fall nicht überschritten werden sollte.
Bitte erstellen Sie Ihren Antrag online.
